Allgemeine Geschäftsbedingungen Trauringe Neukind GmbH
A) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Alle Lieferungen und Leistungen der Trauringe Neukind GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Vertragspartners, finden keine Anwendung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern es sich um Geschäfte ähnlicher Art handelt.
B) Vertragsschluss
Die Angebote der Trauringe Neukind GmbH sind freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Ein Angebot des Kunden wird als angenommen betrachtet, wenn es nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wird.
Aufträge und Bestellungen, die der Kunde an die Trauringe Neukind GmbH richtet, stellen ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung genannten Produkte dar. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Trauringe Neukind GmbH das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt. Vor Vertragsschluss behält sich die Trauringe Neukind GmbH das Recht vor, eine Bonitätsprüfung des Kunden durchzuführen, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer externen Kreditversicherung.
Jeder Vertragsschluss erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Trauringe Neukind GmbH die bestellten Produkte ordnungsgemäß und rechtzeitig von ihren Lieferanten erhalten kann. Dies gilt nur, wenn die Trauringe Neukind GmbH die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat, beispielsweise bei Problemen mit der Selbstbelieferung.
Geringfügige Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
C) Lieferzeit und Teillieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung der Trauringe Neukind GmbH angegebenen Lieferzeiten sind als ungefähre Zeiten zu verstehen und liegen in der Regel zwischen 2-4 Wochen, abhängig vom gewählten Produkt.
Für individuell gefertigte Trauringe, Memoire Ringe und Solitärringe beträgt die Lieferzeit in der Regel zwischen 8 und 15 Werktagen. Die Lieferzeit für lose Diamanten kann bis zu 15 Werktagen betragen, abhängig von der Verfügbarkeit.
Trauringe Neukind GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die durch unvorhergesehene Umstände, wie etwa Lieferengpässe, Verzögerungen durch Zulieferer oder höhere Gewalt, entstehen. Eine Haftung für Verspätungen ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder ein vorsätzliches Verhalten seitens der Trauringe Neukind GmbH vor.
Die Trauringe Neukind GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Wenn der Besteller in Annahmeverzug gerät oder andere Mitwirkungspflichten verletzt, hat die Trauringe Neukind GmbH das Recht, Schadenersatz für entstehende Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, wenn dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
D) Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen der Trauringe Neukind GmbH und verstehen sich ab dem von der Trauringe Neukind GmbH gewählten Auslieferungslager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten wie Porto, Frachtgebühren und Zustellkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht mit dem Verlassen des Auslieferungslagers der Trauringe Neukind GmbH auf den Kunden über.
Rechnungen der Trauringe Neukind GmbH sind sofort und ohne Abzüge nach Ausstellung der Rechnung zahlbar, es sei denn, es wurde ein Zahlungsziel oder eine Vorkasseregelung vereinbart. Bei Teillieferungen ist nur der anteilige Kaufpreis zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnet die Trauringe Neukind GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Der Trauringe Neukind GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
E) Gewährleistung
Bei Mängeln der gelieferten Ware oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat die Trauringe Neukind GmbH das Recht, nach Wahl des Kunden entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Offensichtliche Mängel sind der Trauringe Neukind GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel müssen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung gemeldet werden. Für die Wahrung der Frist ist der Poststempel maßgeblich.
Der Kunde ist verpflichtet, der Trauringe Neukind GmbH die Prüfung des reklamierten Produkts zu ermöglichen. Eine Verweigerung der Prüfung entbindet die Trauringe Neukind GmbH von der Gewährleistung.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Handhabung entstanden ist.
F) Umtauschrecht
Die Trauringe Neukind GmbH gewährt ein Umtauschrecht für die gelieferten Waren unter bestimmten Bedingungen, wie etwa der vollständigen Bezahlung der Ware und der Rückgabe im Originalzustand innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung. Ausgenommen vom Umtauschrecht sind individuell angefertigte Produkte, Farbsteinschmuck, lose Diamanten mit Zertifikat und Sonderanfertigungen.
Sollte die Trauringe Neukind GmbH eine mangelhafte Lieferung vorgenommen haben, erfolgt die Rückgabe oder der Umtausch gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
G) Haftung
Die Haftung der Trauringe Neukind GmbH bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entfällt diese Haftungsbeschränkung nicht.
H) Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen der Trauringe Neukind GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen der Trauringe Neukind GmbH auf den Kunden über.
Der Kunde tritt alle Forderungen aus der Weiterveräußern der Ware an die Trauringe Neukind GmbH ab, soweit diese Forderungen den Wert der offenen Forderungen der Trauringe Neukind GmbH nicht übersteigen.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt im Auftrag der Trauringe Neukind GmbH. Sofern die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verarbeitet wird, erwirbt die Trauringe Neukind GmbH Miteigentum an der neuen Ware.
I) Export
Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Vorschriften des deutschen und europäischen Außenwirtschaftsrechts bei Exporten der Waren zu beachten.
J) Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandelt.
Die Trauringe Neukind GmbH wird personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
K) Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz der Trauringe Neukind GmbH.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung kündigen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand 26.11.2024